Allgemeine Geschäftsbedingungen von MRS Electronic webshop FOR COMPANIES

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MRS Electronic SIA

Alle Verkaufsgeschäfte und Lieferungen an Verbraucher unterliegen dem in der Republik Lettland geltenden Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte und anderen Rechtsakten, die die vertraglichen Beziehungen mit Verbrauchern regeln.

Für alle Verkäufe und Lieferungen an juristische Personen gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Unsere Angebote können sich ändern. Die Verträge kommen erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, Designänderungen vorzunehmen. Die Angaben in den Broschüren und Gebrauchsanweisungen gelten nicht als garantierte Bestätigung der Eigenschaften des Produkts. Es obliegt dem Kunden, die Verwendbarkeit der gekauften Ware für seine spezifischen Nutzungsbedürfnisse zu prüfen. Die dem Angebot beigefügten Zeichnungen, technischen Spezifikationen und sonstigen Unterlagen unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht und dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden.

2. Die Lieferung beginnt mit dem Eingang der Kaufbestätigungsunterlagen des Kunden und dem Eingang der vertraglichen Einlage auf dem Bankkonto von MRS Electronic SIA. Die Lieferzeit wird zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen der Lieferzeiten werden schriftlich mitgeteilt.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann separat in Rechnung gestellt werden.

4. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder sonstige von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretende Hindernisse entbinden uns für die Dauer der Störung und deren Folgen von der Verpflichtung zur Lieferung der Ware.

5. Für die Lieferung von Waren wählen wir nach eigenem Ermessen die sicherste und kostengünstigste Lösung. Lieferbedingungen – FCA.

6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben oder dem Kunden zur Entgegennahme zur Verfügung gestellt worden ist. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. In diesem Fall werden die Waren auf Kosten des Kunden gelagert. Darüber hinaus berechnen wir dem Kunden für jeden Monat der Lagerung mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrags.

7. Die Warenpreise verstehen sich ohne Lieferkosten und Mehrwertsteuer.

8. Wir gehen davon aus, dass Zahlungen des Kunden nur in dem Umfang geleistet wurden, in dem sie auf unserem Bankkonto eingegangen sind. Wir akzeptieren nur Zahlungen per Banküberweisung, die Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug wird dem Kunden eine Strafe von 0,5 % pro Tag des unbezahlten Rechnungsbetrags auferlegt. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird über sein Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl eine Forderung anzumelden oder eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde hat nicht das Recht, die Zahlung aufzuschieben oder die Rechnung nur teilweise zu begleichen, wenn er Beanstandungen an unseren Waren hat.

9. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Rechnungen im Zusammenhang mit seinem Kauf vollständig bezahlt hat.

10. Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Wird diese Frist überschritten, erlöschen alle Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Ware nachbessern oder Ersatz liefern. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Ersatzlieferung fehlerhaft oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder eine Preisminderung verlangen.

11. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns entstehen nur, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, wesentliche Vertragspflichten verletzt werden oder ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden als Folge des Fehlers begrenzt. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Tritt der Kunde grundlos vom Auftrag zurück oder erfüllt er den Vertrag nicht, können wir 25% der Auftragssumme als Schadenersatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

12. Verweigert der Kunde die Annahme der Verpackung der Ware, transportieren wir sie auf Kosten des Kunden zurück.

13. Bei Exportgeschäften ist der Kunde verpflichtet, die für die Lieferung von Waren geltenden Ausfuhrvorschriften einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Exportbestimmungen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Enthält die Lieferung eine genehmigungspflichtige Ausfuhr, so gilt der Vertrag erst mit Erhalt der entsprechenden Genehmigung als geschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen einen Verwendungsnachweis und / oder eine Endverbleibsbestätigung vorzulegen, auch wenn dies nicht offiziell vorgeschrieben ist. Im Falle der Ausfuhr/Versendung ist die Lieferung nur dann von der lettischen Mehrwertsteuer befreit, wenn ein rechtsgültiger Ausfuhrnachweis vorliegt.

14. Subsidiaritätsklausel – Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall sollte die unwirksame oder nichtige Bestimmung vielmehr so ausgelegt, umgedeutet oder ersetzt werden, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine der Parteien eine unzumutbare Härte darstellen würde.

15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Riga, Lettland. Der Gerichtsstand ist Riga, Lettland. Es gilt lettisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Gültig ab 20.07.2021